Anmeldung:

Die Buchung erfolgt nach Eingang der Anmeldungen.
Etwa drei bis vier Wochen vor dem Veranstaltungstermin schicken wir Ihnen Ihr Rollenpaket, die Regeln, einen Anfahrtsplan und weitere Informationen zu.
Eine Absage bei nicht ausreichender Teilnehmerzahl behalten wir uns vor.

Doppelzimmer / Einzelzimmer:

Bitte geben Sie direkt bei der Buchung an, ob Sie ein Doppelzimmer oder ein Einzelzimmer wünschen. Der Einzelzimmerzuschlag beträgt 20,– Euro.

Stornierung:

Storno bis zum 22. Tag vor Anreise kostenlos
Storno zwischen dem 21. und 14. Tag vor Anreise 60%
Storno ab dem 13. Tag vor Anreise 80%.

Haftung:

Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Schäden an Dritten oder für mögliche Unfälle. Mit Ihrer Unterschrift bestätigen Sie, dass Sie auf eigene Gefahr an diesem Wochenende teilnehmen.


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Vertragsbedingungen Hotel Weserschlößchen

1. Allgemeines
Unser Ziel ist es, Ihnen Ihre Veranstaltung so angenehm wie möglich zu gestalten. Dazu gehört auch, dass Sie genau wissen sollten, welche Leistungen wir erbringen, wofür wir einstehen und welche Verbindlichkeiten Sie uns gegenüber haben. Diese allgemeinen Vertragsbedingungen stellen jenen Vertragsinhalt dar, zu dem das Hotel Weserschlößchen nachfolgend als Leistungsträger benannt üblicherweise mit seinen Gästen Bewirtungsverträge abschließt.

2. Vertragspartner
2.1 Grundsätzlich ist der Veranstalter auch der Vertragspartner.
2.2 Im Zweifelsfalle gilt der Besteller als Vertragspartner des Leistungsträgers, auch wenn er für andere namentlich genannten Personen bestellt oder mitbestellt hat.
2.3 Die Leistung in Anspruch nehmende Personen sind Gäste im Sinne der Vertragsbedingungen.
3. Vertragsabschluss - Anzahlung
3.1 Bewirtungsverträge kommen durch die Annahme des Gastes der schriftlichen Auftragsbestätigung des Leistungsträgers zustande.
3.2 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn wird eine Anzahlung in Höhe von 50 % der Auftragsumme fällig.
4. Stornobedingungen.
Siehe oben

5. Haftung des Leistungsträgers
5.1 Der Leistungsträger haftet für Schäden, die ein Gast erleidet, wenn sich der Schaden im Rahmen des Geschäftsbetriebes ereignet hat und ihn oder seine Erfüllungsgehilfen ein Verschulden trifft.
5.2 Darüber hinaus haftet der Leistungsträger als Verwahrer für die, von den aufgenommenen Gästen übergegebenen Sachen bis zu einem Höchstwert von € 3000,00 sofern der Gast beweist, das der Schaden durch den Leistungsträger oder seinen Erfüllungsgehilfen verschuldet wurde.

6. Rechnungsfälligkeit
6.1 Der Restbetrag der erbrachten Leistungen wird ohne Abzug spätestens am Abreisetag in Bar oder per Kartenzahlung fällig. Fakturierungsreklamationen sind unverzüglich unserer Firma mitzuteilen.
7. Wirksamkeit der Vertragsbedingungen
7.1 Diese Bedingungen werden mit Bestellung und Annahme anerkannt.
7.2 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages oder dieser Bedingungen berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Vereinbarungen.

8. Erfüllungsort und Gerichtsstand
8.1 Erfüllungsort ist Nienburg/Weser. Auch im falle einer Nichtinanspruchnahme der gebuchten Leistungen.
8.2 Für alle Streitigkeiten des Bewirtungsvertrages wird das für das Hotel Weserschlößchen sachlich und örtlich zuständige Gericht vereinbart.